X. Bioabfälle

In den letzten 30 Jahren ist die Menge getrennt erfasster Bioabfälle im Rahmen der Abfallentsorgung signifikant angestiegen. Bioabfälle sind im Wesentlichen die Grünabfälle (Gartenabfälle, Grün-, Strauch- und Baumschnitt) sowie die Nahrungs- und Küchenabfälle (§ 3 Abs. 7 LKrWG). Hintergrund der Steigerung der erfassten Mengen ist die mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführte und in § 20 Abs. 2 Nr. 1 KrWG normierte Pflicht zur getrennten Bioabfallsammlung aus Privathaushalten (Inkrafttreten 1. Januar 2015). Im Hinblick darauf haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihr Angebot an der Getrenntsammlung von Bioabfällen aus dem Haushalt kontinuierlich ausgebaut (insbesondere durch die Ausstattung mit Biotonnen und die Einrichtung von Grünabfall-Sammelplätzen).

Autor: Brandt, Hanna Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel