I. Transparenzplattform (Bringschuld)

Damit behördliche und staatliche Informationen seitens der öffentlichen Stellen proaktiv und von Amts wegen bereitgestellt werden („Bringschuld“), hat das Land das Transparenzportal geschaffen (https://tpp.rlp.de/). Auf dieser elektronischen Plattform haben kommunale transparenzpflichtige Stellen – vorbehaltlich der Ausschlussgründe nach §§ 14–17 LTranspG (s. u.) – nur eine eingeschränkte Veröffentlichungspflicht, die sich auf die Veröffentlichung von Organisationsplänen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG sowie Umweltinformationen i. S. d. § 7 Abs. 2 LTranspG beschränkt. Umweltinformationen sind demnach einzustellen, sofern es sich dabei um

  1. den Wortlaut von völkerrechtlichen Verträgen, das von den Organen der Europäischen Union erlassene Unionsrecht sowie Rechtsvorschriften von Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden über die Umwelt oder mit Bezug zur Umwelt,
  2. politische Konzepte sowie Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt,
  3. Berichte über den Stand der Umsetzung von Rechtsvorschriften sowie Konzepten, Plänen und Programmen nach den Nummern 1 und 2, sofern solche Berichte von den jeweiligen transparenzpflichtigen Stellen in elektronischer Form ausgearbeitet worden sind oder bereitgehalten werden,
  4. Daten oder Zusammenfassungen von Daten aus der Überwachung von Tätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken,
  5. Zulassungsentscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und Umweltvereinbarungen sowie
  6. zusammenfassende Darstellungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der jeweils geltenden Fassung und Risikobewertungen im Hinblick auf Umweltbestandteile nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 handelt. In den Fällen von Nr. 5 und 6 genügt zur Verbreitung die Angabe, wo solche Informationen zugänglich sind oder gefunden werden können.

Kommunen können darüber hinaus auf freiwilliger Basis weitere Informationen auf der Transparenzplattform einstellen. Die Daten können entweder über den Einstellprozess „Upload-TPP“ manuell hochgeladen werden oder für alle an „RLPdirekt“ angeschlossenen Kommunen über den weitgehend automatisierten Prozess „eGOVernor“. Es besteht zudem auf der Plattform „schwaerzen.rlp“ die Möglichkeit, die Informationen in den Dokumenten unkenntlich zu machen, die nicht veröffentlicht werden dürfen.

Nach § 9 LTranspG haben transparenzpflichtige Stellen zudem praktische Vorkehrungen zu Erleichterungen des Informationszugangs zu treffen. Beispielhaft werden genannt:

  • die Benennung von Auskunftspersonen oder Informationsstellen und
  • soweit sich diese Angaben nicht bereits aus der Transparenzplattform ergeben, durch das Führen und Veröffentlichen von Verzeichnissen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen und von Verzeichnissen über verfügbare Umweltinformationen (Führen von Verzeichnissen).

Geplant ist die Zusammenführung der Transparenz-Plattform RP und des Open-Government-Data-Portals Rheinland-Pfalz in einer neuen Plattform.

Autor: Gianna Pagliaro Drucken nächstes Kapitel