1. Transparenzpflichtige Stellen

Transparenzpflichtige und damit auskunftspflichtige Stellen sind

  • Behörden der Gemeinden und Gemeindeverbände
  • sowie sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen),

soweit sie in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form Verwaltungstätigkeit ausüben (§ 3 Abs. 1 LTranspG). Hiervon sind auch fiskalische Tätigkeiten erfasst. Allein maßgeblich ist, dass die Verwaltungsaufgabe als solche im öffentlichen Recht begründet sein muss.

Autor: Gianna Pagliaro Drucken nächstes Kapitel