1. Transparenzpflichtige Stellen
Transparenzpflichtige und damit auskunftspflichtige Stellen sind
- Behörden der Gemeinden und Gemeindeverbände
- sowie sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen),
soweit sie in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form Verwaltungstätigkeit ausüben (§ 3 Abs. 1 LTranspG). Hiervon sind auch fiskalische Tätigkeiten erfasst. Allein maßgeblich ist, dass die Verwaltungsaufgabe als solche im öffentlichen Recht begründet sein muss.