3. Umweltinformationen
Der Begriff der Umweltinformation (§ 5 Abs. 3 LTranspG) ist sehr weit und umfasst unter anderem alle Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume. Aber auch Daten über Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art, sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt. Es fallen auch darunter Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten, Berichte, wirtschaftliche Analysen und Annahmen sowie Zustandsdaten mit Umweltbezug. Einige Beispiele: Baumaßnahmen (insbesondere solche, die u. a. natürliche Lebensräume beeinflussen), Altlastuntersuchungen oder Wirkungen von Immissionen auf Boden (Informationsbogen zu den Veröffentlichungspflichten von Umweltinformationen, LfDI RP, 27. Oktober 2020).