5.3. Ausschluss steuerrechtlicher Verfahren
Die Regelung des § 3 Abs. 8 LTranspG schließt die Anwendbarkeit des LTranspG auf Vorgänge aus steuerrechtlichen Verfahren (z. B. Steuerfestsetzung oder -erhebung) aus.
Die Regelung des § 3 Abs. 8 LTranspG schließt die Anwendbarkeit des LTranspG auf Vorgänge aus steuerrechtlichen Verfahren (z. B. Steuerfestsetzung oder -erhebung) aus.