Einführung
Bereits mit der wachsenden Bedeutung der Städte im Mittelalter ging ein Bedürfnis einher, die Gestaltung und damit auch die Bedeutung des öffentlichen Raums kommunal zu steuern. Neben baupolizeiliche Regelungen traten mehr und mehr städtebauliche Normen als Ausdruck staatlicher Souveränität, die heute vor allem um einen Interessensausgleich konfligierender Nutzungen bemüht sind. Es muss gelingen, Siedlungs- und Landschaftsräume aufzuwerten und aus ihrer Verwechselbarkeit zu holen, den Verlockungen einer Vergangenheitsvergegenwärtigung zu widerstehen und sich darauf zu besinnen, dass Kommunen aktive Protagonisten der Baukultur sind, gefordert, auch durch eine verantwortungsvolle Bauleitplanung den darüber aufgebrochenen gesellschaftlichen Diskurs ebenso zu begleiten wie einen aktiven Beitrag zu den mit dem demografischen Wandel als auch der Verkehrs- und Energiewende verbundenen Herausforderungen und Chancen zu leisten. Der nachfolgende Beitrag stellt eines der für diese Zwecke vielleicht bedeutendsten Instrumente, das Bauplanungsrecht, in seinen Grundstrukturen dar.