II. Bauleitplanung

Die städtebauliche Planung stützt sich im Wesentlichen auf zwei Planstufen: Auf den Flächennutzungsplan als vorbereitenden und auf den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Das Planaufstellungsverfahren wird vom Baugesetzbuch für beide Pläne geregelt; im Rahmen der Ausführungen zum Bebauungsplan wird darauf näher eingegangen, die jeweiligen Besonderheiten können der daran anschließenden Übersicht entnommen werden.

Inhaltsübersicht

Autor: Ralf Bitterwolf Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel