1.3 Eckpunktepapier und Kommunalpakt

Die Bundesregierung setzt sich als Ziel, dass die digitale Beantragung, Bearbeitung und Erbringung von staatlichen Leistungen auf einem hohen Niveau in Deutschland zum Standard werden muss. Hierfür wurde mit den Eckpunkten für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung im Mai 2023 ein politisches Begleitpapier zur beschleunigten Digitalisierung im Bundeskabinett beschlossen. Es enthält wesentliche Richtungsentscheidungen, wie z. B. die Verzahnung des OZG mit der Registermodernisierung und digitalen Identitäten. Das Eckpunktepapier beinhaltet u. a. das Ziel der Entbürokratisierung, denn ein Verwaltungsverfahren, was nicht mehr benötigt wird, muss auch nicht digitalisiert werden. Darüber hinaus ist dem Bund eine Standardisierungsagenda wichtig. Die etablierten Standards, Schnittstellen und Basisdienste sollen im Rahmen der Bedarfe der Umsetzungsprojekte permanent weiterentwickelt werden.

Darüber hinaus hat der IT-Planungsrat in seiner 41. Sitzung am 4. Juli 2023 einen sogenannten „Kommunalpakt[1] mit den Kommunalen Spitzenverbänden (KSpV) des Bundes verabschiedet, in dem sich Bund, Länder und Kommunen dazu bekennen, die Nachnutzung von kommunalen Leistungen nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) zu forcieren und zu strukturieren. Die Kooperationsvereinbarung gründet auf dem erklärten Willen von Bund, Ländern und Kommunen, die OZG-Umsetzung als gemeinsamen Weg weiter zu gehen und die Zusammenarbeit zu intensivieren. Der Kommunalpakt bezieht sich auf die 16 Fokusleistungen und umreißt Aufgaben für den Bund, die Länder und die Kommunen zu deren Umsetzung.


[1]   IT-Planungsrat, 2023: https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2023/Beschluss2023–20_Kooperationsvereinbarung.pdf

Autor: Britta Schneider Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel