2.1.1 Schaffung standardisierter Basisdienste
Die Basiskomponenten umfassen verschiedene technologische Elemente und Standards, die eine einheitliche und sichere Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen ermöglichen sollen. Dies sind z. B. Authentifizierungsmechanismen, digitale Signaturverfahren, Schnittstellenstandards.
In § 25 Abs. 4 Nr. 1 bis 9 EGovGRP ist festgelegt, welche Basisdienste durch das Land den Behörden zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem EGovGRP und dem OZG zur kostenfreien Mitnutzung zur Verfügung stehen:
- der Behörden- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (BUS),
- ein Nutzerkonto,
- ein sicherer elektronischer Kommunikationsdienst,
- eine Antrags- und Prozessplattform,
- ein Prozessmodellierungswerkzeug,
- eine elektronische Bezahlplattform,
- ein elektronisches Bescheidsystem mit Signatur- und Siegelkomponente,
- eID-Services sowie
- ein zentraler elektronischer Rechnungseingang.
Diese Basisdienste werden sukzessive im Landesbetrieb Daten und Information (LDI) für die Kommunen und Landesbehörden bereitgestellt. Die wichtigsten E-Government-Basisdienste lassen sich wie folgt nachstehend beschreiben: