2.1.4 Nutzerkonto Rheinland-Pfalz/BundID
Aus § 3 Abs. 2 OZG ergibt sich die Verpflichtung von Bund und Ländern zur Bereitstellung von Nutzerkonten, über die sich Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern einheitlich identifizieren und authentifizieren können. In Rheinland-Pfalz ergibt sich dies aus § 12 Abs. 3 EGovGRP. Die Nutzerkonten des Bundes und der Länder, ihre Schnittstellen und Funktionalitäten sind bei der Konzeption von Anwendungsfällen einzubeziehen, um personenbezogene Daten einer Identität im jeweiligen Nutzerkonto perspektivisch in Verfahren im Verwaltungsbereich nutzen und elektronische Nachweise zustellen zu können.
Das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz stellt den Fachverfahren über spezielle Web-Services die Möglichkeit zur Wahl der gewünschten Authentifizierungsform zur Verfügung. Bei erfolgreicher Identifikation einer natürlichen oder juristischen Person werden die Identitätsdaten aus dem Servicekonto zur Weiterverarbeitung an das Fachverfahren übergeben. Das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz soll bis zum Jahresende 2024 abgestellt und auf das Nutzerkonto des Bundes (BundID) umgestellt werden.