5.1 Open Data auf Bundesebene
Bereits durch die am 13. Juli 2017 in Kraft getretene Änderung des EGovG mit dem darin neu geschaffenen § 12a EGovG (Erstes Open Data Gesetz) wurde der Grundstein zur Schaffung eines Rechtsrahmens für offene Verwaltungsdaten gelegt:
Erstmalig waren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung verpflichtet, die von ihnen erhobenen unbearbeiteten, sogenannten „Rohdaten“ mit wenigen Ausnahmen zu veröffentlichen.
Zugleich wurden zentrale Kriterien für Open Data vorgegeben, wie etwa die entgeltfreie Bereitstellung der Daten, der freie Zugang zu den Daten sowie das Kriterium der Maschinenlesbarkeit. Gleichzeitig wurden der Datenschutz sowie andere gesetzlich geregelte Gründe, die einer Veröffentlichung entgegenstehen, berücksichtigt.
Mit dem am 23. Juli 2021 in Kraft getretenen Zweiten Open Data Gesetz (Gesetz zur Änderung des E-Government Gesetzes und Einführung eines Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors) hat der Gesetzgeber die bisherigen Verpflichtungen des § 12a EGovG für die Bundesverwaltung nachjustiert und u. a. durch Einbeziehung der mittelbaren Bundesverwaltung den Kreis der verpflichteten Behörden deutlich erweitert. Darüber hinaus unterliegen ab dem Jahr 2024 erstmalig auch die von der Bundesverwaltung oder in ihrem Auftrag erhobenen Forschungsdaten der Veröffentlichungspflicht ihrer Ergebnisse als Open Data.
Diese offenen Verwaltungs- und Forschungsdaten können sodann von jeder Person unentgeltlich genutzt werden. Auch die verschiedenen staatlichen Ebenen als Nutzerinnen und Nutzer der Daten profitieren von diesem System.
Mit der Verabschiedung der Open-Data-Strategie der Bundesregierung am 6. Juli 2021 durch das Bundeskabinett wurde ein Handlungsrahmen zur Verbesserung des Open Data Ökosystems des Bundes geschaffen. Den übergeordneten datenpolitischen Rahmen für die Open Data Strategie bildet dabei die Datenstrategie der Bundesregierung und ihre Ziele, die auch Open Data miteinschließen.
Auf fünf Jahre angelegt, umfasst die Open Data Strategie drei Handlungsfelder mit insgesamt 68 Umsetzungsmaßnahmen verschiedener Bundesministerien und Bundesbehörden. Die drei Handlungsfelder umfassen dabei die
- Verbesserung der Datenbereitstellung sowie Auf- und Ausbau leistungsfähiger und nachhaltiger Dateninfrastrukturen,
- Steigerung einer innovativen, gemeinwohlorientierten und verantwortungsvollen Datennutzung,
- Förderung von Datenkompetenzen und Etablierung einer Datenkultur in der Bundesverwaltung zur Erhöhung von Qualität und Nutzbarkeit bereitgestellter Daten.
Die Umsetzung der Open Data Strategie wird durch ein im Aufbau befindliches Maßnahmenmonitoring begleitet. Das Monitoring zur Open Data Strategie wird zukünftig über https://opendata.bund.de veröffentlicht.[1]
[1] BMI, https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/open-data/open-data-node.html