Extremismusprävention und wehrhafte Demokratie
Demokratiefeindlichkeit, Populismus und Extremismus nehmen in der Gesellschaft zu und machen auch vor der Politik nicht halt. Aktuell verzeichnet insbesondere die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestufte Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) einen Zuwachs. Ihre Mitglieder finden sich teilweise auch in den Räten wieder. Dies hat auch Auswirkungen auf das Miteinander im Rat. Demokratie lebt von der Auseinandersetzung, teils auch vom Streit, der aber am Ende zu einem guten Kompromiss führen sollte, der das Leben der Bürgerinnen und Bürger vor Ort verbessert. Dieser zwischen den demokratischen Parteien über Jahrzehnte bestehende Grundkonsens, die freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Werte des Grundgesetzes im Sinne einer wehrhaften Demokratie zu verteidigen, ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die auch die Kommunen miteinschließt. Verfassungsfeindlichen Bestrebungen gilt es entgegenzuwirken.
In einer gemeinsamen Erklärung haben das Ministerium des Innern und für Sport und die Kommunalen Spitzenverbände im April 2024 ein klares Bekenntnis zur Verteidigung der Demokratie auf kommunaler Ebene abgegeben. Sie verpflichten sich, die Kommunen bei der Bekämpfung von Extremismus und Demokratiefeindlichkeit zu unterstützen. So sollen unter anderem die Präventionsarbeit in den Kommunen durch vielfältige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen intensiviert sowie kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in ihrem Engagement für die Demokratie stärker unterstützt werden. Zudem erklärt das Land, weiterhin konsequent und unter Ausschöpfung aller rechtlich zulässigen Möglichkeiten gegen extremistische Strukturen vorzugehen.
Inhaltsübersicht
- 1. Prävention durch Informationsangebote des Verfassungsschutzes
- 2. Informationsübermittlung an den Verfassungsschutz
- 3. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
- 4. Wahlen: Prüfung der Verfassungstreue
- 5. Entfernung aus dem Rat gem. § 31 Abs. 2 GemO
- 6. Disziplinarische Maßnahmen: Entfernung aus dem Dienst, Aberkennung von Ruhegehalt
- 7. Versammlungsrecht
- 8. Entwaffnung von Extremisten
- 9. Kommunale Präventionsgremien