8. Entwaffnung von Extremisten
Zentrales Ziel der Landesregierung ist es weiterhin, dass Extremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und sogenannte Delegitimierer unter Ausschöpfung aller rechtlich zulässigen Möglichkeiten der Zugang zu Waffen verwehrt und bereits erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden. Dies gilt es weiterhin durch einen regelmäßigen Austausch zwischen den beteiligten Sicherheitsbehörden, Polizei und Verfassungsschutz, den kommunalen Ordnungsbehörden und Waffenbehörden zu gewährleisten. In diesem Sinne werden entsprechende Fachtagungen angeboten.