Die Herausforderungen: Mitgliederschwund - Tagesalarmunsicherheit

Der Mitgliederschwund durch die demografische Entwicklung macht auch vor den Feuerwehren nicht halt. In den deutschen Feuerwehren verharrte die Mitgliederzahl auf hohem Niveau oder fiel sogar leicht. Erfreulicherweise trat nach der Corona-Pandemie ein Trendwechsel statt, der sowohl in den Einsatzabteilungen als auch in den Jugendfeuerwehren und „Bambini“-Feuerwehr zu einem Anstieg der Mitgliederzahl geführt hat. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Trend andauert.

Dass Feuerwehrangehörige tagsüber nicht in genügender Anzahl an ihrem Wohnort für den Feuerwehreinsatz verfügbar sind, ist für die Feuerwehren zwar kein neues Problem, doch es hat mittlerweile erschreckenderweise ein nahezu flächendeckendes Ausmaß angenommen.  Die Tagesalarmunsicherheit hat auch die Feuerwehren erreicht, die über eine lange Zeit hinweg noch mit der sogenannten „gerätebezogenen Mannschaftsstärke“ ausrücken konnten. Damit sich durch die demografische Entwicklung die Lage nicht verschärft, können die folgenden Lösungsansätze durch die Freiwilligen Feuerwehren und die Gemeinden als deren Aufgabenträger zur Problemlösung oder Problemminderung aufgegriffen werden:

Verwendung von Universalfahrzeugen für die Technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung(Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge HLF 10 und HLF 20) mit einer Besatzung von neun Feuerwehrangehörigen sowie Staffelfahrzeugen (Kleinlöschfahrzeuege- KLF, Tragkraftspritzenfahrzeuge - TSF, Mittlere Löschfahrzeuge - MLF) mit einer Besatzung von sechs Feuerwehrangehörigen, um mit weniger Personal aber höherwertiger Technik den erforderlichen Sicherheitsstandard halten zu können.

Alarmierungsgemeinschaften bilden, das heißt, die Alarm- und Ausrückeordnung so strukturieren, dass mehrere örtliche Einheiten bei einem Einsatz gleichzeitig alarmiert werden, um mit einer ausreichenden Mannschaftsstärke gemeinsam wirksame Hilfe einleiten zu können.

Doppelmitgliedschaft in der Feuerwehr des Wohnortes und in der Feuerwehr des Ortes, in dem sich die Arbeitsstelle befindet, ermöglichen und fördern.

Unterstützung des Ehrenamtes durch das Hauptamt, das heißt, hauptberufliche Kräfte für die größeren Feuerwehren mit Stützpunktaufgaben in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen einstellen und beschäftigen. Diese Einsatzkräfte können sowohl Bagatell- und Kleineinsätze allein abwickeln, als auch als so genannter „erster Abmarsch“ Sofortmaßnahmen ergreifen, die durch die freiwillig-ehrenamtlichen Einsatzkräfte der „zweiten Welle“ ergänzt werden.

Gründung von Jugendfeuerwehren zur Nachwuchsgewinnung. Derzeit sind in Rheinland-Pfalz etwa 12.500 Jungen und Mädchen in 1.100 Jugendfeuerwehren aktiv; 2004 waren es noch 14.000. Mit 3.200 Mädchen beträgt deren Anteil in den rheinland-pfälzischen Jugendfeuerwehren rund 25 %.

Mit der Herabsetzung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr von 12 auf 10 Jahre hat das Land bei der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes im Jahr 2005 einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität geleistet.

Seit Dezember 2006 können Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehr, so genannte „Bambini-Feuerwehren“ gegründet werden, in denen auch Kinder unter 10 Jahren „spielerisch“ an die Feuerwehr herangeführt werden.

Anhebung der Altersgrenze für die aktive Feuerwehrangehörigen in den Einsatzabteilungen auf das 67. Lebensjahr durch die Novellierung des LBKG im Jahre 2020.

Nachhaltige Gestaltung der Nachwuchsgewinnung durch das gemeinsame Projekt Nachwuchsgewinnung des Landes, der kommunalen Spitzenverbände und des Landesfeuerwehrverbandes ab dem Jahr 2019.

Die grundsätzliche und flächendeckende Öffnung der Freiwilligen Feuerwehren für  Frauen und Mädchen; und zwar vollkommen gleichberechtigt und nicht als „Lückenbüßerinnen“ für fehlende Männer! 

Integration und Inklusion gesellschaftlichen Gruppen wie beispielsweise Bürger mit Migrationshintergrund.

Autor: Hans-Peter Plattner, Annette Strobel Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel