1.6 Zuweisungen aus Anlass kommunaler Gebietsänderungen
Kommunale Gebietskörperschaften können nach § 22 LFAG aus Anlass von Gebietsänderungen Zuweisungen im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Maßgabe des Haushaltsplans gewährt werden. Näheres wird im Einzelfall gesetzlich z. B. im Rahmen einer Fusion geregelt.