Bezahlkarte
Auch um dem weiteren Zuzug entgegenzuwirken, haben Bundestag und Bundesrat Ende April 2024 dem Gesetz zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber zugestimmt. Die wesentlichen Umsetzungsfragen müssen allerdings die Länder klären.
Im Vorfeld wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände bundeseinheitliche Mindeststandards erarbeitet. Es soll eine guthabenbasierte Karte zum Einsatz kommen, die nur im Inland verwendbar ist und Überweisungen ins Ausland ausschließt. Über weitere Punkte wie die Höhe einer möglichen Bargeldabhebung, die räumliche Einschränkung der Nutzung oder den Ausschluss bestimmter Branchen können die Länder entscheiden.
14 der 16 Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz, haben sich für ein länderübergreifendes Vergabeverfahren zur Einführung der Bezahlkarte entschieden.