Finanzierung der Fluchtaufnahme und Integration
Die Aufgaben der Aufnahme, Unterbringung und Integration werden in Rheinland-Pfalz durch eine Kombination von Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln finanziert.
- Bundesmittel: Der Bund trägt über verschiedene Finanzierungsprogramme zu den Kosten der Fluchtaufnahme bei. Dazu gehören Pauschalzahlungen an die Länder für die Unterbringung, Versorgung und Integration der Geflüchteten. Die Höhe dieser Pauschalen kann sich je nach politischer Lage und Migrationsbewegung ändern.
- Landesmittel: Rheinland-Pfalz stellt ebenfalls eigene Haushaltsmittel bereit, um die Fluchtaufnahme zu unterstützen. Die Finanzierung der Kommunen ist im Landeaufnahmegesetz geregelt.
- Kommunale Mittel: Die Kommunen in Rheinland-Pfalz tragen oft die unmittelbaren Kosten für Wohnraum, Versorgung, soziale Betreuung und weitere lokale Integrationsmaßnahmen. Die finanzielle Erstattung des Landes deckt nicht die tatsächlich entstehenden Kosten der Kommunen.
- Förderprogramme: Es gibt diverse Förderprogramme, die ebenfalls zur Finanzierung spezifischer Projekte oder besonderer Bedürfnisse in der Fluchtaufnahme beitragen können
Der anhaltende Streit um die Finanzierungsverantwortung bei der Flüchtlingsaufnahme zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und seinen Kommunen ist ein komplexes und weitreichendes Thema, das verschiedene politische und rechtliche Dimensionen umfasst.
Ein Hauptpunkt der Auseinandersetzung betrifft die finanzielle Belastung der Kommunen durch die Flüchtlingsaufnahme. Viele Kommunen haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht und sehen sich mit steigenden Kosten konfrontiert, während das Land argumentiert, dass die Kommunen ebenfalls einen Finanzierungsbeitrag leisten müssen. Dies führt zu Spannungen und Forderungen nach einer gerechteren Verteilung der finanziellen Lasten.
Die kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz sehen positiv, dass sich zukünftig die Finanzierung des Bundes an die Länder an der Anzahl der aufgenommenen Geflüchteten orientiert. Kommen mehr Flüchtlinge, steigt der Bundesanteil, bei weniger sinkt er. Mit der Fallpauschale pro Asylerstantrag in Höhe von 7.500 Euro versuche man, sich an der tatsächlichen Belastung zu orientieren. Allerdings zeigen die bisherigen Erfahrungen der Kommunen, dass die Höhe nicht auskömmlich sein wird und die Kosten der Integration und Unterbringung nicht die Dynamik widerspiegeln.
Gemeinsam haben Land und Bund den Kommunen eine Einmalzahlung für das Jahr 2024 von 267 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die zugesagte Unterstützung reicht jedoch insgesamt nicht aus, um sämtliche in den Kreisen, Städten und Gemeinden entstehenden Kosten zu finanzieren. So werden zum Beispiel die Kosten der Unterkunft immer teurer, auch die Folgekosten für Gesundheit, Kita, Schule, Integration steigen. Den Kommunen wurde die Pflicht zur Aufnahme und Unterbringung von geflüchteten Menschen durch das Land übertragen. Das Land hat aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände daher – wie bei übertragenen Pflichtaufgaben grundsätzlich vorgesehen – die vollständige Finanzierung dieser Aufgabe sicherzustellen.
Um die finanziellen Herausforderungen stemmen zu können, bedarf es dringend einer strukturellen, dauerhaften Erstattung und damit ebenfalls eines atmenden Systems für die Kommunen in Rheinland-Pfalz.