Einleitung

Obwohl derzeit die meisten Menschen noch auf einem klassischen Friedhof bestattet werden, ist das Interesse an weiteren Bestattungsformen gestiegen. Neben dem sich aus der Vergangenheit fortsetzenden Trend hin zur Urnenbestattung, statt der herkömmlichen Erdbestattung, wird die Bestattung im Wald, auf der Wiese oder anonym immer beliebter. Das stellt die Kommunen hinsichtlich der Anlage und Gestaltung von Friedhöfen vor neue, zusätzliche Aufgaben. Vor dem Hintergrund der in Rheinland-Pfalz geltenden landesgesetzlichen Regelungen und dem Friedhofszwang lassen sich nicht alle Wünsche der Angehörigen zur Bestattung ihrer Verstorbenen erfüllen oder diesbezügliche Angebote auch umsetzen. Die Bestattung im eigenen Garten sind ebenso wie die in Schleswig-Holstein in einem Pilotprojet derzeit erprobte „Reerdigung“ in Rheinland-Pfalz keine Option. Bei der Bestattung Andersgläubiger mit eigenen Bestattungsriten sind Veränderungen durch eine Ausnahme von der bestehenden Sargpflicht z. B. in Form einer Tuchbestattung erkennbar. Dennoch bleiben noch viele Herausforderungen zu bewältigen.

Autor: Christine Reis Drucken nächstes Kapitel