2. Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes
Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes vom 20. Juni 1983, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. April 2020 (GVBl. S. 126)
Die Landesverordnung enthält Ausführungsvorschriften zu den Bestattungsplätzen und Leichenhallen. Sie regelt die Mindestruhezeit, gibt Hinweise zur Beschaffenheit von Särgen und Leichenfahrzeugen. Des Weiteren werden Bestattungsgenehmigung und letztlich auch Ordnungswidrigkeiten geregelt.