1. Bestattungsformen
Die Bestattung kann in zwei Formen erfolgen, die gleichberechtigt nebeneinanderstehen:
a) Die Erdbestattung
Diese beinhaltet die Senkung der Leiche in die Erde.
b) Die Feuerbestattung
Diese beinhaltet die Einäscherung der Leiche sowie die Übergabe der regelmäßig in einer Urne verschlossenen Aschenreste in die Erde oder einen anderen dafür bestimmten Platz, z. B. Urnenwand oder Baumbestattungen.
c) Alternative Bestattungformen
In Schleswig-Holstein werden derzeit durch eine Änderung des schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetzes die rechtlichen Grundlagen für die sog. „Reerdigung“ geschaffen. Bei der Reerdigung wird der Verstorbene in einem sargähnlichen Behältnis, dem Kokon, auf Heu, Stroh und Grünschnitt gelegt. Nach der Zersetzung in 40 Tagen soll die verbleibende Humuserde in einem Tuch bestattet werden. Diese Methode wird derzeit mangels fundierter wissenschaftlicher Kenntnisse sowie der fehlenden rechtlichen Grundlagen und Einordnung allgemein sehr kritisch gesehen und ist in Rheinland-Pfalz nicht zulässig.