I. Förderung

Die Jugendämter sind für die Erfüllung des Rechtsanspruchs zuständig. Daher obliegt ihnen in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit den Trägern (Kita- und Schulträger) die Planung für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes und den dafür ggfs. notwendigen Ausbau. Der Bund fördert mit einem Finanzhilfeprogramm den Ausbau der rechtsanspruchserfüllenden Angebote mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Hinzu kommen Restmittel aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Inhaltsübersicht

Autor: Marc Ehling Drucken nächstes Kapitel