1. Erster Förderabschnitt
Für die auf Rheinland-Pfalz entfallenden rund 132,5 Mio. Euro Basismittel wurde die Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung vom 25. August 2023 (Seite 436 ff.) veröffentlicht. Danach werden in einem ersten Förderabschnitt insbesondere größere Investitionsmaßnahmen gefördert. Die Förderrichtlinie sieht dafür eine Mindestfördersumme von 50.000 Euro vor (Nr. 7.2 der Förderrichtlinie). Die Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet, damit im Einzelfall auch Förderungen in geringerem Umfang möglich sind. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist vom Antragsteller zu beteiligen.