2. Zweiter Förderabschnitt

Mittel, die bis zum 31. Dezember 2025 nicht bewilligt wurden, werden anschließend jugendamtsbezirksübergreifend in der Reihenfolge der Antragseingänge neu bewilligt, bis sie vollständig vergeben sind. Die Anträge dafür sind vom 1. Februar 2026 bis zum 31. März 2026 zu stellen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist vom Antragsteller zu beteiligen; die Mindestfördersumme für diesen zweiten Förderabschnitt beträgt 5.000 Euro (Nr. 7.3 der Förderrichtlinie).

Autor: Marc Ehling Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel