Amtliche Einwohnerbefragung

Die amtliche Einwohnerbefragung hat sich zu einem wirksamen Beteiligungsinstrument zwischen dem Einwohnerantrag und dem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid entwickelt. Mit der Einwohnerbefragung lassen sich in einem nicht formalisierten Verfahren Stimmungs- und Meinungsbilder erfassen. Die amtliche Einwohnerbefragung kann wahlähnlich ausgestaltet werden. Allerdings muss der Einwohnerschaft verdeutlicht werden, dass das Ergebnis der Einwohnerbefragung keine Entscheidung über die Sache darstellt, sondern den Gemeindeorganen eine Entscheidungshilfe vermittelt.

Das Ergebnis einer amtlichen Einwohnerbefragung ist für den Gemeinderat nicht verbindlich. Auch die einzelnen Ratsmitglieder werden durch das Ergebnis der Befragung nicht in ihrer nur am Gemeinwohl orientierten freien Gewissensentscheidung gebunden (§ 30 Abs. 1 GemO). Bei der konkreten Ausgestaltung einer Einwohnerbefragung muss genau darauf geachtet werden, diese Aktion nicht als „Quasi-Bürgerentscheid“ erscheinen zu lassen. Vor allem muss gesehen werden, dass durch eine Einwohnerbefragung das freie Mandat der Ratsmitglieder nicht zu einem gebundenen Mandat gewandelt werden darf. Deshalb muss bei der Vorbereitung einer Einwohnerbefragung, insbesondere bei der Abfassung der Sachinformation und der inhaltlichen Gestaltung des Antwortformulars, deutlich vermittelt werden, dass das Ergebnis einer Einwohnerbefragung des Ratsmitgliedern nur als Entscheidungshilfe dienen kann und von ihnen nicht lediglich zu vollziehen ist.

Autor: Stefan Heck Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel