Gemeinde als Grundlage des demokratischen Staates
Freie und eigenverantwortliche Gemeinden sind die wesentliche Grundlage für eine wirkungsvolle Demokratie. Deshalb bestimmt § 1 Abs. 1 Satz 1 GemO, dass die Gemeinden in Rheinland-Pfalz Basis und zugleich Glieder des demokratischen Staates sind: Diese Bestimmung macht die Bedeutung der Gemeinden im Staatsaufbau als selbstverwaltete unterste Stufe der öffentlichen Verwaltung deutlich. Die Gemeinden bilden organisatorisch und politisch die Grundlagen für den Staatsaufbau; sie sind nicht bloßes Vollzugsorgan der staatlichen Ebenen Bund und Land.
Dem Bestand eigenständiger Gemeinden kommt ein hoher verfassungsrechtlicher Wert zu. Ihre Verwaltung beruht auf dem Prinzip der Selbstverwaltung, das durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 49 der Landesverfassung (LV) garantiert ist.
Die Grundidee der kommunalen Selbstverwaltung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft selbst regeln und verwalten sollen. Dies entspricht wesentlichen Gedanken des Freiherrn vom Stein, die er in der sogenannten Nassauer Denkschrift von 1807 auch in dem folgenden Satz zum Ausdruck gebracht hat: „Zutrauen veredelt den Menschen, ewige Bevormundung hemmt das Reifen“.