Schranken der kommunalen Selbstverwaltung

Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung steht den Gemeinden aber nicht unbegrenzt, sondern „im Rahmen der Gesetze“ zu.

Gesetzliche Schranken sind:

  • Das Kommunalverfassungsrecht als solches
  • die Kommunal- oder Staatsaufsicht
  • die Statuierung von Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung und die Übertragung von staatlichen Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung (Auftragsangelegenheiten)
  • die Einschränkung gemeindlicher Hoheitsbefugnisse (z. B. Personalhoheit durch das öffentliche Dienstrecht, Planungshoheit durch die planungsrechtlichen Bestimmungen und die überörtlichen Planungen).
Autor: Stefan Heck Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel