3. Bedeutung des Gemeindewaldes

Der Gemeindewald nimmt eine Brückenfunktion zwischen dem Staatswald und dem Privatwald ein. Vergleichbar dem Staatswald ist der Gemeindewald dem Gemeinwohl verpflichtet. Vergleichbar dem Privatwald muss die Waldbewirtschaftung für die einzelne Gemeinde zu wirtschaftlich tragfähigen Ergebnissen führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Forsthaushalt einen wesentlichen Anteil am Gesamthaushalt ausmacht. Für größere Städte hat das Waldeigentum ganz andere Funktionen als für eine Ortsgemeinde in der Eifel oder im Hunsrück. Gemeindewald in strukturschwachen ländlichen Regionen ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Markenzeichen des Gemeindewaldes ist die enge Bindung der örtlichen Bevölkerung an ihren Wald. Die Waldbewirtschaftung stellt eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe dar. Die Entscheidungsbefugnisse liegen beim jeweiligen Gemeinde-/Stadtrat. Mit anderen Worten: Tausende von Ratsmitgliedern legen die Eigentümerziele in den Gemeindewäldern fest, entscheiden über die Bewirtschaftungsmaßnahmen und übernehmen damit Verantwortung für den Wald. Die Vielfalt der Eigentümerziele führt zwangsläufig zu unterschiedlichen Bewirtschaftungsweisen. Dies ist durchaus positiv zu beurteilen. Vielfalt ist eine gute Strategie, um für die ungewissen Anforderungen der Zukunft gerüstet zu sein.

Als Folge des Klimawandels ist der Wald heute in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz bedroht. Der Aufbau klimastabiler Wälder stellt die zentrale Herausforderung dar, die im Interesse künftiger Generationen gestaltet werden muss. Der Erhalt des Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Ein intakter Wald ist von zentraler Bedeutung, insbesondere für die Erreichung der Klimaschutzziele!

Autor: Dr. Stefan Schaefer Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel