1. Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und Förderung von klimaange-passtem Waldmanagement
Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung stellt die zentrale Rolle der Wälder und ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung für die Erreichung der nationalen Klimaverpflichtungen heraus. Allein durch die fotosynthetische Bindung von CO2 in Biomasse werden jährlich ca. 7 % der Treibhausgasemissionen in Deutschland gebunden. Zu dieser Senkenleistung der Wälder kommen die Klimaschutzleistung durch den Holzproduktespeicher sowie durch die Energie- und Materialsubstitution hinzu. Insoweit besteht ein erhebliches Interesse am Erhalt und an der Verbesserung der Klimaschutzleistung der Wälder.
Die Ökosystemleistungen der Wälder umfassen, neben dem Klimaschutz, insbesondere die Luftreinhaltung, den Wasser- und Bodenschutz, die Sicherung der Biodiversität, den Schutz vor Erosion, Lawinen und Hochwasser, die Erholung der Menschen, den Tourismus, die nachhaltige Rohstofflieferung sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsplätze.
Um die Klimaschutzleistung und die übrigen Ökosystemleistungen zu erhalten, müssen die Wälder an den rasch fortschreitenden Klimawandel angepasst werden. Denn nur gegenüber Klimaveränderungen resiliente Wälder können ihre Leistungen für die Gesellschaft dauerhaft erbringen. Eine Risikoanalyse des Thünen-Instituts aus dem Jahr 2021 stellt fest, dass 25 % der Waldfläche in Deutschland aufgrund der Baumartenzusammensetzung besonders empfindlich gegenüber Trockenheit bzw. Dürreereignissen sind. Naturnahe Mischwälder, die sich vornehmlich aus heimischen Laub- und Nadelbaumarten unterschiedlichen Alters zusammensetzen und natürlich verjüngen, sind ein anerkanntes Ziel.
Die Bewirtschaftung durch die Waldbesitzenden spielt die entscheidende Rolle, um die Klima- und Biodiversitätsziele in der Fläche zu erreichen. In Deutschland werden bislang die Aufwendungen für den Erhalt des Waldes und seiner Ökosystemleistungen von den Waldbesitzenden ganz überwiegend aus den Einnahmen des Holzverkaufs finanziert. Die immensen klimawandelbedingten Schäden, die als Folge von Dürre, Hitze und Borkenkäferbefall im Jahr 2018 erstmals auftraten und sich in den Folgejahren fortsetzten, führen bundesweit zu der Notwendigkeit, dieses Finanzierungsmodell neu auszurichten. Zentraler Bestandteil ist dabei eine auf Dauer angelegte gesellschaftliche Honorierung der Ökosystemleistungen in Form wiederkehrender, liquiditätssichernder Zahlungen.
Im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds ist ein Haushaltstitel „Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“ eingerichtet worden. Die Walderklärung der Landesregierung und der Interessenvertretungen der Waldbesitzenden hatte bereits im Jahr 2019 eine angemessene Teilhabe von Wald und Forstwirtschaft an den durch die CO2-Bepreisung eingenommenen Mitteln gefordert.
Seit dem Jahr 2022 werden kommunale und private Waldbesitzende seitens des Bundes bei einem klimaangepassten Waldmanagement zur Existenzsicherung des Waldes unterstützt. Gegenstand der Förderung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über die Standards der Zertifizierungssysteme PEFC und FSC hinausgehenden Kriterien. Gefördert werden Waldbesitzende, die sich – je nach Größe ihres Waldbesitzes – dazu verpflichten, 11 bzw. 12 Kriterien mit einer Bindungsfrist von 10 bzw. 20 Jahren einzuhalten. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Bemessungsgrundlage ist die Waldfläche. Anträge können ausschließlich über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gestellt werden. Waldbesitzende, die sich zur Erfüllung aller 12 Kriterien verpflichten, erhalten bis zu einer Gesamtwaldfläche von 500 Hektar 100 EUR pro Jahr und Hektar. Die jährlichen Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Förderkriterien werden über die anerkannten privaten Zertifizierungssysteme umgesetzt.
Unter Berücksichtigung der Förderhöhe sind die betrieblichen Auswirkungen einzuschätzen, die sich aus einer langjährigen Verpflichtung auf die einzuhaltenden Kriterien ergeben. Insoweit ist eine Abwägung unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse erforderlich. Dies macht eine fachliche Beratung seitens des örtlichen Forstpersonals erforderlich. Nach Einschätzung des Gemeinde- und Städtebundes kann der kleinstrukturierte Gemeindewald in Rheinland-Pfalz, der häufig von Standort- und Strukturschwäche geprägt ist, von der Förderung maßgeblich profitieren.