1.1 Regiebetriebe

Regiebetriebe sind die ältesten Organisationsformen und die ursprünglich in den Kommunalverwaltungen am weitesten verbreiteten Formen kommunaler Unternehmerschaft. Sie sind rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, eng in den Verwaltungsaufbau integriert und rechtlich, organisatorisch sowie auch haushalts- und finanzwirtschaftlich von der kommunalen Gebietskörperschaft abhängig. Sie sind ein Teil der Kommunalverwaltung.

Autor: RA JUDr. Stefan Meiborg, Dr. Wolfgang Neutz [bis 2018] Drucken nächstes Kapitel