2. Gesetzliche Grundlage
Mit dem Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (Rettungsdienstgesetz [RettDG]) in der Fassung vom 22. April 1991 (GVBl. S. 217), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Februar 2020 (GVBl. S. 33) werden insbesondere die Aufgabenträgerschaft sowie die Organisation des Rettungsdienstes, das Mitwirken der Sanitätsorganisationen und gewerblicher Anbieter sowie die Einrichtungen des Rettungsdienstes, die Sicherstellung einer Aufsicht und eines Qualitätsmanagements sowie die Kostenträgerschaft des Rettungsdienstes geregelt.