3. Träger des Rettungsdienstes

Träger des Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz sind das Land, die Landkreise und die kreisfreien Städte. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, Leitstellen und Rettungswachen zu errichten und baulich zu erhalten, soweit diese nicht von Sanitätsorganisationen errichtet und unterhalten werden. Außerdem tragen Landkreise und kreisfreie Städte nach Maßgabe des Rettungsdienstgesetzes zur Finanzierung des Rettungsdienstes bei; sie erfüllen diese Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung.