5. Einrichtungen des Rettungsdienstes
Einrichtungen des Rettungsdienstes sind die Leitstellen, die Rettungswachen und der Luftrettungsdienst.
Die Integrierte Leitstelle ist die Einsatzzentrale für den gesamten Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereichs. Sie ist gleichzeitig die Einrichtung zur Alarmierung und zur Führungsunterstützung im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz. Die Leitstelle muss mit den notwendigen Fernmeldeeinrichtungen ausgestattet, ständig besetzt und erreichbar sein. Sie hat neben der Entgegennahme nicht polizeilicher Notrufe insbesondere folgende Aufgaben:
- Annahme und Bearbeitung aller Hilfeersuchen,
- Regelung und Koordinierung der Einsätze aller Rettungsmittel,
- organisatorische Weisungsbefugnis gegenüber den im Rettungsdienst tätigen Personen während der Einsatzbereitschaft und des Einsatzes,
- im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz dient die Leitstelle als Alarmierungsstelle zur Erst- und Nachalarmierung von Einheiten und Einrichtungen der Feuerwehr und anderen Hilfsorganisationen und als Einrichtung zur Führungsunterstützung in Zusammenarbeit mit den Feuerwehreinsatzzentralen,
- Funküberwachung und Dokumentation der Funkgruppen des Rettungsdienstes, des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und der Allgemeinen Hilfe.
Die Leitstelle arbeitet mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der Landeskassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, der Polizei, der Feuerwehr und den anderen Hilfsorganisationen der Allgemeinen Hilfe sowie des Katastrophenschutzes zusammen. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz sowie die Anbieter des Haus-Notrufs und sonstiger sozialer Dienste können sich im Einvernehmen mit dem Träger der Leitstelle zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben dieser Einrichtung bedienen. Die Leitstelle hat sich über Dienst- und Aufnahmebereitschaft der Krankenhäuser zu informieren und einen Krankenhausbettennachweis zu führen. Sie gibt Auskunft über freie Betten in den angeschlossenen Krankenhäusern und unterrichtet das aufnehmende Krankenhaus unverzüglich über eine bevorstehende Belegung.
Die Leitstelle wird von der zuständigen Behörde als eigenständiges Gebäude eingerichtet, besetzt und unterhalten:
- In Rettungsdienstbereichen mit mindestens einer Berufsfeuerwehr unter der gemeinsamen Trägerschaft der Gebietskörperschaft, die die größte Berufsfeuerwehr im Rettungsdienstbereich unterhält, möglichst auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr und einer mit der Durchführung des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich beauftragten Sanitätsorganisation.
- In den übrigen Rettungsdienstbereichen unter der Trägerschaft einer, mit der Durchführung des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich beauftragten Sanitätsorganisation.
Die Rettungswachen werden von der zuständigen Behörde eingerichtet, besetzt und unterhalten. Die Vorhaltezeiten und die Anzahl der für eine Rettungswache erforderlichen Krankenkraftwagen werden im Benehmen mit den Sanitätsorganisationen und im Einvernehmen mit den Verbänden der Kostenträger von der zuständigen Behörde nach Maßgabe des Landesrettungsdienstplanes so festgelegt, dass jeder in einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Rettungsleitstelle erreicht werden kann (Hilfeleistungsfrist).
Der Auf- und Ausbau des Luftrettungsdienstes obliegt dem für das Rettungswesen zuständigen Ministerium. Die Luftrettung durch Rettungs- und Intensivhubschrauber ist eine wichtige Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes sowohl im Primäreinsatz (Notfalleinsatz) als auch im Sekundärtransport (Transport in Spezialkliniken).