2. Die Anfänge in Rheinland-Pfalz
Die Neufassung der GemO und der LKO 1994 vollzog gesetzlich das nach, was in etlichen rheinland-pfälzischen Städten und Landkreisen bereits Wirklichkeit war. Ab Mitte der 1980er Jahre fassten immer mehr Stadträte und Kreistage Beschlüsse zur Schaffung von Gleichstellungsstellen. Zu den ersten kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz gehörten die Städte Bad Kreuznach und Idar-Oberstein, der Donnersbergkreis oder auch der Landkreis Kaiserslautern. Kurze Zeit später folgten Koblenz, Mainz, Neuwied und Speyer. Bis 1988 gab es in 17 Landkreisen und sechs Städten Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte. Stand März 2024 sind in allen 24 Landkreisen, in den zwölf kreisfreien Städten, in vier kreisangehörigen Städten, in vier Verbandsgemeinden, einer Gemeindeverwaltung und im Bezirksverband Pfalz hauptamtliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt. Die derzeit 45 hauptamtlich geführten Frauenbüros und Gleichstellungsstellen leisten ihren Beitrag, geschlechtsspezifische Benachteiligungen zu erkennen, zu benennen und abzubauen.
So unterschiedlich die Kommunen, so unterschiedlich waren auch die Bedingungen, unter denen die ersten Beauftragten arbeiteten. Es gab neben hauptamtlichen auch neben- und ehrenamtliche Beauftragte; es gab Stellen mit und ohne ausgewiesene Kompetenzen und finanzielle Mittel. Erst mit der Änderung von Gemeindeordnung und Landkreisordnung 1994 waren die kreisfreien Städte und Landkreise verpflichtet, ihre Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hauptamtlich zu beschäftigen, wenngleich damit bis heute keine Festlegung hinsichtlich des Stellenvolumens oder der Stellenzahl verbunden ist. Hauptamtlichkeit kann bereits mit mindestens der Hälfte der regulären Arbeitszeit erreicht sein. Alle anderen Städte und Gemeinden sind verpflichtet, zumindest vergleichbare Maßnahmen zu ergreifen, etwa durch die Einsetzung von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Der Verfassungsauftrag gilt somit für alle rheinland-pfälzischen Gemeinden.
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und Kommunalverwaltung einerseits, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und Frauenbewegung andererseits: dies war nicht nur in Rheinland-Pfalz von Anfang an ein Spannungsfeld. Auch wenn weite Teile der damaligen (autonomen) Frauenbewegung mehr staatliches und kommunales frauenpolitisches Engagement forderten, standen viele den in Verwaltungsstrukturen eingebundenen Frauenbüros skeptisch gegenüber.
Die Kommunalverwaltungen selbst reagierten ebenfalls zögerlich. Die Initiative zur Schaffung von Beauftragtenstellen ging in den allermeisten Fällen von den Räten und Kreistagen aus und nicht von den Verwaltungen selbst. Neue Aufgaben, noch dazu eine solche Querschnittsaufgabe, stießen und stoßen nur selten auf hohe Akzeptanz in lang bestehenden Strukturen. Die vielfältigen Tätigkeitsbereiche von kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihre damit verbundenen Sonderstellungen in den Verwaltungen und den Kommunen selbst, bedurften eines – gegenseitigen – Gewöhnungsprozesses. So ist es bis heute Praxis in Frauenbüros und Gleichstellungsstellen als Ansprechpartnerinnen für und Mittlerinnen zwischen Verwaltung, Kommunalpolitik, den lokalen, regionalen und überregionalen Frauenorganisationen und nicht zuletzt den Bürgerinnen zu fungieren. Nicht weniger spannungsvoll ist bis heute die Verortung der Gleichstellungsstellen zwischen frauenpolitischen Interessen und einheitlicher Verwaltungsmeinung. Im Unterschied zu Kommunalverfassungen anderer Bundesländer besitzen die Frauenbüros und Gleichstellungsstellen in Rheinland-Pfalz nicht das Recht zur eigenständigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.