3. Akteurinnen, Aufgaben und Anliegen
Kommunale Frauen- und Gleichstellungspolitik war und ist eine Querschnittsaufgabe, die (nahezu) alle Bereiche der Kommunalverwaltung und der Kommunalpolitik umfasst – und auch weit über sie hinausweist. Sie reicht von der Repräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik oder der Verwaltung selbst, über das nach wie vor gravierende Problem der Gewalt an Frauen, über geschlechtsspezifisches Berufswahlverhalten, ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Bauleitplanung, Verfügbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs bis hin zu speziellen Angeboten für Mädchen oder auch Seniorinnen und vielem mehr.
Allgemeine Leitlinie ist die Verwaltungsvorschrift zu § 2 der GemO und der LKO. Sie beinhaltet etwa die Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung, die Initiierung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen, die Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen und nicht zuletzt die Zusammenarbeit mit örtlichen Frauenorganisationen und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen. Ausdrücklich benannt ist auch die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, auf Landes- und auf Bundesebene.
Kommunale Frauen- und Gleichstellungspolitik spielt sich dabei nicht nur am Internationalen Frauentag, am Equal Pay Day, am Girls‘ Day, am Weltmädchentag oder am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, ab. Sie spiegelt im Idealfall durchgängig kommunales Handeln wider und überprüft deren Wirkung auf die noch immer in weiten Teilen unterschiedliche Lebenssituation von Frauen und Männern.
Lag der Schwerpunkt in den Anfangsjahren in vielen Gleichstellungsstellen auf der individuellen Beratung von Frauen, so kommt es heute mehr darauf an, koordinierend tätig zu sein, neue Themenfelder zu erschließen und zu kommunizieren, Informationen für die lokale Ebene aufzubereiten und Verwaltungs- und Politikberatung anzubieten.
Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention, der Entschließung des Europarates zur Bekämpfung und Verhinderung von Gewalt an Frauen und Mädchen. Die Konvention richtet sich auch an die kommunale Ebene, fordert ebenfalls von den Kommunalverwaltungen und der Kommunalpolitik mehr Engagement gegen Gewalt an Frauen. Bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen ist die Expertise der Frauenbüros und Gleichstellungsstellen unverzichtbar, die Umsetzung aber ist Aufgabe aller Verantwortlichen in den Verwaltungen und der Kommunalpolitik.
Im Kern geht es darum, in den rheinland-pfälzischen Kommunen die gesellschaftliche, politische und soziale Situation von Frauen zu verbessern, ihre Partizipationschancen zu erhöhen und zur Aufhebung traditioneller Geschlechterrollen beizutragen. Kommunale Frauen- und Gleichstellungspolitik zielt immer auf gesellschaftliche Veränderung und steht damit zwangsläufig in Opposition zu gleichstellungspolitischer Stagnation oder gar zu emanzipatorischen Rückschritten. In diesem Sinne ist kommunale Frauen- und Gleichstellungspolitik immer unbequem, weil in ihr die Kritik an Bestehendem eingeschrieben ist.