1.1 Hauptziele der Reform der Arbeitsförderung

Die Reform der Arbeitsförderung innerhalb des SGB II verfolgt folgende Hauptziele:

  • schnelle und passgenaue Vermittlung in Arbeit,
  • materielle und bedarfsorientierte Bedarfssicherung bei Arbeitslosigkeit,
  • einheitliche Aufgaben- und Finanzverantwortung – keine Verschiebung von Lasten,
  • effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung.

Nach dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“ ist die Aktivierung der Selbsthilfekräfte in den Vordergrund getreten. Das Gesetz sieht den Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen vor, die die Leistungen zur Eingliederung und die Form der Eingliederungsbemühungen regeln. Im Rahmen des „Förderns“ werden zudem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Die schnelle und passgenaue Vermittlung in Arbeit soll im Wege einer gezielten Beratung, Unterstützung und Vermittlung durch persönliche Ansprechpartner, sog. Fallmanager, erfolgen.

Zum 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld neu in das Sozialgesetzbuch II aufgenommen worden, das nunmehr für Bürgergeld und Grundsicherung für Arbeitsuchende betitelt ist (BGBi. I S 2954). Das Bürgergeld unterstützt hilfebedürftige, erwerbsfähige Menschen darin, Arbeit zu finden, fehlende Abschlüsse nachzuholen oder eine Aus- und Weiterbildung zu machen.

Autor: Heike Arend, Burkhard Müller (bis 2019) Drucken nächstes Kapitel