1. Hotline des Landeskriminalamtes für von Beleidigung, Hetze und Bedrohungen betroffene Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker

Betroffene können sich rund um die Uhr – ungeachtet der üblichen Erreichbarkeiten – jederzeit an die Rufnummer 06131/65-65250 wenden und strafrechtlich relevante Sachverhalte mit Bezügen zum Amt mitteilen. Über die Hotline erhalten die Anrufer einen polizeilichen Ansprechpartner des Landeskriminalamtes, der den Sachverhalt entgegennimmt, erste Verhaltenshinweise gibt, ggf. eine polizeiliche Gefährdungsanalyse veranlasst und bei Bedarf weitere Ansprechpartner vermittelt. Unabhängig hiervon rät die Polizei, gegebenenfalls Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz zu stellen. Die Online-Wache ist über den folgenden Link zu erreichen:

https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/ereignisauswahl/

In dringenden Fällen und akuten Bedrohungssituationen, die ein sofortiges polizeiliches Eingreifen erfordern, sollte jedoch eine unmittelbare Information der Polizei über den Notruf 110 erfolgen.

Autor: Agneta Psczolla Drucken nächstes Kapitel