4. Betroffenheit von kritischen Infrastrukturen und besonders vulnerablen ­Einrichtungen

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind definiert als Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“[1]

Für das Funktionieren des alltäglichen Lebens spielt insbesondere die Stromversorgung eine entscheidende Rolle. Infolge Stromausfalls können auch andere kritische Infrastrukturen wie die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung oder die Telekommunikation lahmgelegt werden. Daher gehört zu den Aufgaben der Hochwasser- und Starkregenvorsorge auch, mögliche Überflutungen der KRITIS zu verhindern bzw. bei Ausfall deren zügige Wiederinbetriebnahme zu sichern.

Die Kommunen sind nicht immer Betreiber solcher Anlagen, doch in Abstimmung mit dem jeweiligen Versorger sollten Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Bei Überflutung und – möglicherweise längerem – Ausfall der KRITIS können die Bewohnerinnen und Bewohner unter Umständen nicht in den betroffenen Gebäuden bleiben und müssen evakuiert werden. Damit sind KRITIS ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Evakuierung bei Hochwasser.

Besondere Beachtung in der Hochwasser- und Starkregenvorsorge verdienen auch vulnerable Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime. Hier sind Maßnahmen zu treffen, die insbesondere Schäden an Gesundheit und Leben verhindern.


[1]   Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: BBK Glossar – Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes, https://www.bbk.bund.de

Autor: Dr. Barbara Manthe-Romberg, Birgit Heinz-Fischer Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel