6. Informationsvorsorge

Nur informierte Bürgerinnen und Bürger können dafür Sorge tragen, dass Hochwasser und Starkregen an ihren Gebäuden möglichst geringen Schaden anrichten. Aufgabe der Kommunen ist daher auch, grundlegende Informationen über die Betroffenheit bei Überflutungen und mögliche Vorsorgemaßnahmen einschließlich des richtigen Verhaltens bei Hochwasser zur Verfügung zu stellen, z. B. über das Amtsblatt oder die Homepage der Gemeinde oder durch Informationsveranstaltungen zur Hochwasservorsorge.

Im Hochwasser- und Starkregenfall sind die Betroffenen über die Lage und die weitere Entwicklung zu warnen. Das Land warnt über https://hochwasser.rlp.de/ und die App „Meine Pegel“. Örtliche Warnwege sind zum Beispiel Sirenen oder Lautsprecher. Zudem stehen Apps wie KATWARN oder NINA zur Verfügung, die für voreingestellte Orte die Warnung auf das Smartphone liefern. Hinsichtlich Starkregen sind die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes zu beachten. Eine zeitlich und räumlich genaue Vorhersage von Starkregen ist nicht möglich.

Autor: Dr. Barbara Manthe-Romberg, Birgit Heinz-Fischer Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel