Förderung

Das Land fördert die Erstellung örtlicher Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte in den Kommunen mit bis zu 90 %[1]. Die Vorgehensweise ist im „Leitfaden zur Erstellung örtlicher Hochwasservorsorgekonzepte“ dargestellt[2]. Die Kommunen beauftragen nach diesen Vorgaben ein geeignetes Ingenieurbüro, das diesen Prozess begleitet.

Ergebnis eines örtlichen Hochwasservorsorgekonzepts ist eine Liste von Maßnahmen unterschiedlichster Art der verschiedenen Akteure. Dazu zählen auch technische Maßnahmen wie der Bau von Hochwasserschutzeinrichtungen. Technischer Hochwasserschutz wird mit bis zu 60 % gefördert, die Förderquote für den naturnahen Gewässerausbau bzw. die Gewässerunterhaltung liegt bei bis zu 90 %.

Die Beseitigung von Schäden durch außergewöhnliche Wetterereignisse an Gewässern und Anlagen wird mit bis zu 50 % gefördert. Stauanlagen zum Schutz vor Hochwasser und Außengebietswasser werden aufgrund einer multikriteriellen Bewertung mit 30 bis 80 % gefördert.


[1]   Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung – FÖRiWWV) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Ernährung, Energie und Forsten vom 2. Dezember 2021 103–04 331/2020–5#71)

[2]   https://ibh.rlp.de/servlet/is/2024/.

Autor: Dr. Barbara Manthe-Romberg, Birgit Heinz-Fischer Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel