II. Unterschiedliche Formen der IKZ

Die Ausgestaltung der IKZ kann in unterschiedlichster Weise und im unterschiedlichsten Rechtsrahmen erfolgen. Der Kooperationsgrad kann reichen von einzelnen Projektkooperationen, über dauerhaft vertragliche Kooperationen bis hin zu gemeinsamen Gesellschaften bzw. einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) oder eines Zweckverbandes.[1] So haben sich bei der „Regiopole Mittleres Rheinland“ sieben Städte und Verbandsgemeinden (Andernach, Bendorf, Koblenz, Lahnstein und Neuwied sowie die Verbandsgemeinden Vallendar und Weißenthurm) zu einem Verein zusammengeschlossen, um die Themen Energie und Klima, Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarktpolitik sowie Tourismus und Naherholung gemeinsam voranzubringen.

Kommunen, die eine Kooperation eingehen möchten, haben hier verschiedene Möglichkeiten. Das beginnt bereits bei der gewählten Rechtsform, die sich dann auf viele Folgefragen z. B. im Arbeits- und Steuerrecht auswirken. Das Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit gibt den Kommunen hier einen Instrumentenkasten an die Hand. Aber auch Konstruktionen über gegenseitige Abordnungen sind denkbar.

Es gibt zahlreiche Beispiele interkommunaler Kooperationen, die sich bereits bewährt haben:

  • Die Einrichtung der Schwerpunktjugendämter. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden von vier personell und sachlich ausgestatteten Jugendämtern bis zur Verteilung betreut (Altersfeststellung, Gesundheitszustand, Vormund nötig, ...)
  • Die Zusammenarbeit bei der Personalkostenabrechnung. So rechnet der Landkreis Mainz-Bingen das Personal des Landkreises Alzey-Worms ab.
  • Die Betreuung der Schul-IT: Der Landkreis übernimmt die Betreuung für den kreisangehörigen Raum (Beispiel Mainz-Bingen).
  • Der Einsatz eines gemeinsamen Digitalisierungsmanagers in den Verbandsgemeinden des Kreises Cochem-Zell.
  • Die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle (beispielsweise von den Gemeinden Wörth, Kandel sowie der Verbandsgemeinde Hagenbach).

Das Organisationsmodell Gemeinde 3.0 hat bewusst Stellen identifiziert, die sich besonders gut für Kooperationen anbieten, um so das Potenzial von IKZ weiter heben zu können. Hierzu gehören

  • Archivwesen,
  • Prozessmanagement, Informationstechnik,
  • Datenschutz, Informationssicherheit,
  • Tourismus,
  • Zentrale Vergabestelle,
  • Kassen- und Liquiditätsmanagement, insbes. Vollstreckung,
  • Klimaschutz und Klimaanpassung,
  • Hochwasser- und Starkregenschutz, Gewässer 3. Ordnung,
  • Ruhender Verkehr,
  • Vollzugsdienst,
  • Kinder, Jugend, Senioren,
  • Integration.

Um die vielfältigen Chancen und Potenziale der interkommunalen Zusammenarbeit zu verdeutlichen, werden im Folgenden noch beispielhaft Themenbereiche genannt, bei denen eine interkommunale Zusammenarbeit naheliegt oder aber bereits praktiziert wird:

  • Fortbildungsangebote gemeinsam mit anderen Landkreisen und/oder Verbandsgemeinden (z. B. Projekt „Fit für die Zukunft“ – landkreisübergreifende Schulung von Führungsnachwuchskräften
  • ÖPNV – Kooperationen bei verschiedenen Linienbündel (Busverkehre)
  • Rettungsdienst – Integrierte Leitstellen
  • Kommunaler Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB)
  • KGST-Vergleichsring (Vernetzung im Bereich Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe)
  • Kreisübergreifende Adoptionsvermittlung bzw. gemeinsame Aufgabenwahrnehmung mit kreisfreien Städten
  • Gemeinsame Energiebeschaffung
  • Klärschlammverwertung (z. B. die TVM Thermische Verwertung Mainz GmbH, die im Rahmen einer IKZ-Maßnahme Klärschlämme von nahezu 100 Kommunen in Rheinland-Pfalz verwertet)
  • Veterinäramt – Tierseuchenverbünde
  • LEADER – Region – LAG Donnersberger und Lauterer Land (gemeinsame Aktionen und Projekte)
  • Touristik-Verbände (gemeinsame Aktionen und Projekte mit Verbandsgemeinden und auch anderen Landkreisen)
  • Kreisvolkshochschule – Zusammenarbeit/Projekte mit Verbandsgemeinden
  • Kreismusikschule – Zusammenarbeit/Projekte mit Verbandsgemeinden

[1]   Zu den Organisationsformen AöR und Zweckverband siehe die Ausführungen im Beitrag „Gemeindewirtschaft“, S. 567.

Autor: Andreas Göbel, Agneta Psczolla Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel