V. Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden zur Stärkung von interkommunaler Zusammenarbeit

Interkommunale Kooperationen haben trotz ihrer Vorteile nach wie vor mit rechtlichen Hürden – sei es das Europarecht, Vergaberecht oder die (europarechtlich bedingten) kommenden Regelungen zur Umsatzbesteuerung – zu kämpfen. Die kommunalen Spitzenverbände bzw. ihre Beteiligungen unterstützen ihre Mitglieder mittels ihrer Beratungsstrukturen.

Die kommunalen Spitzenverbände und das Land haben im Januar 2024 eine Vereinbarung unterzeichnet, um die Potenziale der interkommunalen Zusammenarbeit zu heben. Die Vereinbarung zur Stärkung der Potenziale der IKZ sieht vor:

  • Die Einrichtung einer Beratungs- und Unterstützungsstelle seitens des Landes insbesondere zu praktischen Fragen zum Vorgehen bei IKZ-Projekten sowie in Bezug auf juristischen Fragestellungen z. B. zu Zweckvereinbarungen, der Errichtung von Zweckverbänden oder Datenschutzaspekten sowie zu steuerrechtlichen Fragestellungen bei der Zusammenarbeit, durch die Bereitstellung von Leitfäden, Best-Practice-Beispielen und Musterverträgen.
  • Die Vernetzung interessierter Kommunen und der Förderung des gegenseitigen Austauschs, um von gemachten Erfahrungen zu profitieren und Best-Practice-Modelle in die Fläche zu bringen.
  • Die Ermöglichung von nicht rückzahlbaren Anschubfinanzierungen für interkommunale Kooperationsprojekte in ausgewählten Leistungsbereichen, insbesondere in den Bereichen der Verwaltungsdigitalisierung (z. B. bei der digitalen Abwicklung von Massenverfahren wie beispielsweise in den Feldern Elterngeld, Wohngeld sowie KFZ-Zulassungen), der Cybersicherheit, bei der Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes sowie in Back-Office-Bereichen. Darüber hinaus wird jedoch das gesamte kommunale Tätigkeitsspektrum im Rahmen der IKZ einer finanziellen Unterstützung grundsätzlich zugänglich sein.

Zur weiteren Begleitung dieser Maßnahmen soll ein Beirat gegründet werden.

Fazit: Die kommunalen Spitzenverbände sind mit der der Landesregierung der Überzeugung, „dass sich zahlreiche kommunale Aufgaben auf allen Ebenen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit besser, schneller, effektiver, wirtschaftlicher und mit mehr Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger lösen lassen als bei einer Aufgabenerfüllung durch einzelne Kommunen. Gleichzeitig bleiben die Eigenständigkeit und Identität der einzelnen Kommunen gewahrt“, wie es in der gemeinsamen Erklärung heißt.

Autor: Andreas Göbel, Agneta Psczolla Drucken voriges Kapitel