II. Fachbeirat „Forst und Jagd“ beim Gemeinde- und Städtebund
Die Gemeinden sind in mehrfacher Hinsicht von Fragen des Jagdwesens berührt, insbesondere als Eigentümer bejagbarer Grundstücke, durch die Übernahme der Verwaltung der Angelegenheiten für die örtlichen Jagdgenossenschaften sowie als zuständige Behörde bei Verfahren in Wildschadenssachen.
Die Interessenvertretung und die Beratung der Jagdgenossenschaften und kommunalen Eigenjagdbesitzer erfolgt in Rheinland-Pfalz - im Unterschied zu anderen Bundesländern - traditionell über den Gemeinde- und Städtebund als kommunalen Spitzenverband. Mit der Neufassung des Landesjagdgesetzes im Jahr 2010 ist die Eigenverantwortung der Jagdrechtsinhaber erheblich gestärkt worden. Jagdbehördliches Handeln tritt deutlich in den Hintergrund. Die Notwendigkeit und das Bedürfnis nach fachlicher Information und Beratung steigen bei Jagdgenossenschaften und Gemeinden in der Folge.
Der Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag haben zur Unterstützung der Kommunalverwaltungen und der ehrenamtlich tätigen Jagdvorsteher und Ortsbürgermeister den Fachbeirat „Forst und Jagd“ ins Leben gerufen. Zentrale Dienstleistung ist die Beratung vor Ort, insbesondere im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Weitere Dienstleistungen bestehen in der Entwicklung grundlegender Hilfsmittel für die Aufgabenerfüllung (z. B. elektronisches Jagdkataster, Versicherungsangebot).