VII. Kommunaler Zweckverband
Die Träger der Jugendhilfe haben mit den Trägern der Eingliederungshilfe einen kommunalen Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) gegründet.
Der Gründung liegt die Idee zugrunde, eine gemeinsame Fachkompetenz für die Verhandlung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen und deren Prüfung für die Kommunen aufzubauen, um mit großer Expertise und Fachlichkeit gleiche oder vergleichbare Ergebnisse im Land Rheinland-Pfalz zu verhandeln. Ziel ist es, die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Träger der Eingliederungshilfe durch die Übernahme der Verhandlung zu entlasten. Die Zuständigkeit und Vereinbarung des verhandelten Ergebnisses verbleibt bei dem zuständigen Träger der Leistungen.
Der Zweckverband unterstützt daher die Jugendhilfeträger bei der Verhandlung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen und prüft die Umsetzung der Vereinbarung (u.a. Qualität und Wirtschaftlichkeit). Weiter unterstützt der KommZB seine Mitglieder bei der Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.