VIII. Finanzierung

Die Finanzmittel für die vielseitigen Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zum weit überwiegenden Teil von den Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden) aufgebracht.

Neben den Sach- und Personalkosten in den Verwaltungen sind u. a. Investitionen in Einrichtungen und Dienste, Hilfegewährungen im Einzelfall, Bau- und Personalkostenzuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen, die Förderung von Selbsthilfeinstitutionen sowie Zuwendungen an die freie Jugendhilfe als wesentliche Kostenfaktoren zu verzeichnen.

Das Land fördert (Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit – VV-JuFöG) nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans Angebote und Maßnahmen der Träger der freien Jugendhilfe, der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der kommunalen Gebietskörperschaften, die Aufgaben der Jugendhilfe sowie die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit wahrnehmen.

Gefördert werden vom Land insbesondere Angebote und Maßnahmen für suchtgefährdete und suchtkranke junge Menschen, des Kinder- und Jugendschutzes, der Familienförderung und der sozialpädagogischen Fortbildung, die Beratungsdienste, haupt- und ehrenamtliche Kräfte von Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, etc. Eine Landesförderung erfolgt vorrangig bei Angeboten und Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung.

Auf Basis der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) beteiligt sich dieser in den Bereichen

  • Kinder- und Jugendarbeit und außerschulische Kinder- und Jugendbildung (politische Jugendbildung, kulturelle Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit im Sport, Kinder- und Jugendverbandsarbeit sowie internationale Jugendarbeit),
  • Jugendsozialarbeit und Integration,
  • Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege,
  • Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte,
  • weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
  • an dem, primär den Kommunen obliegenden, umfangreichen Aufgabenspektrum in der Kinder- und Jugendhilfe.
Autor: Marc Ehling Drucken voriges Kapitel