XIV. Fachkräftevereinbarung

Über die Voraussetzungen der Eignung von pädagogischem Personal in Tageseinrichtungen für Kinder nach §§ 22, 22a SGB VIII i. V. m. § 45 Abs. 2 Ziff. 1 und Abs. 3 Ziff. 2 SGB VIII sowie dem Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) in Rheinland-Pfalz haben das Land Rheinland-Pfalz, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die Kommunalen Spitzenverbände, der Beauftragte der Evangelischen Kirchen und der Leiter des katholischen Büros eine Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz geschlossen, welche im Februar 2024 überarbeitet und veröffentlicht wurde. Die Fachkräftevereinbarung wird durch die Rahmenvereinbarung zur Gestaltung von Leitungsqualifizierungen im Sinne der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz sowie die Rahmenvereinbarung zur Gestaltung von pädagogischen Basisqualifizierungen im Sinne der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz ergänzt.

Autor: Brandt, Hanna Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel