Kommunale Aufgaben in der Wasserwirtschaft – Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässer
Alles ist aus dem Wasser entsprungen!!
Alles wird durch das Wasser erhalten!
(Thales in Goethes Faust, Teil II)
Es ist eine Binsenweisheit: Ohne Wasser können weder der Mensch noch Fauna und Flora existieren. Daher stehen die Gewässer im Allgemeinen und die Trinkwasservorkommen im Besonderen seit jeher unter einem besonderen Schutz. Bereits seit dem 19. Jahrhundert sind Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und die Bewirtschaftung der Bäche, Flüsse und Seen sowie des Grundwassers öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge, die von staatlichen und kommunalen Stellen erfüllt werden.
Inzwischen sind der Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer stark durch europarechtliche Regelungen geprägt, insbesondere durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)[1] sowie die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Diese wurden schrittweise in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)[2] und mit der Novelle 2015 in das rheinland-pfälzische Landeswassergesetz (LWG)[3] übernommen. Grundlegende Neuerungen im Gewässerschutz waren damit zwar nicht verbunden. Neu und von erheblicher Praxisrelevanz ist insbesondere die Ausrichtung der Gewässerbewirtschaftung auf die Einzugsgebiete, die sich bekanntlich nicht mit den Verwaltungsgrenzen decken. Hinzu kommen neue Bewirtschaftungsinstrumente, die vor allem eins mit sich bringen: Aufwändigere Verfahren. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Gewässerunterhaltung, bauliche Unterhaltung von Anlagen am Gewässer sowie der Hochwasserschutz.[4]
Leitbild der Wasserwirtschaft ist die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung (§ 6 WHG) mit dem Ziel, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Die kommunalen Aufgabenträger übernehmen Verantwortung dafür, die Gewässer in einem natürlichen oder naturnahen Zustand zu erhalten bzw. soweit erforderlich in einen naturnahen Zustand zu entwickeln, eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sicherzustellen und die öffentliche Wasserversorgung zu sichern.
Seit einigen Jahren stellt der sich verstärkt abzeichnende Klimawandel und die damit verbundene Häufung von Extremwetterereignissen die Wasserwirtschaft vor immer größere Herausforderungen. Dazu gehören insbesondere die lokalen und offenbar zunehmend extremen Starkregenereignisse sowie länger anhaltende Dürreperioden. Die nachteiligen Auswirkungen betreffen nicht nur die sichtbaren Effekte auf der Eroberfläche, sondern auch die Verringerung der Grundwasserneubildung im Verborgenen.
Inhaltsübersicht
[1] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik vom 23. Oktober 2000, ABl. L 327, S. 1; in der jeweils geltenden Fassung.
[2] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) – WHG vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585); in der jeweils geltenden Fassung.
[3] Landeswassergesetz – LWG vom 14. Juli 2015, GVBl. 2015, 127; in der jeweils geltenden Fassung.