I. Bedeutung von Kunst und Kultur

Kultur umfasst nicht nur Kunst in unterschiedlichen Ausprägungen, sondern auch Werte, Traditionen und Bräuche einer Gesellschaft. Sie prägt unsere Identität und beeinflusst unser Denken, unser Verhalten und auch den Austausch mit anderen Menschen. Sie ermöglicht es uns, eine Verbindung zu unserer Vergangenheit aufzubauen und unsere Zukunft zu gestalten. Kultur findet an vielen verschiedenen Orten statt. Kultur schafft gemeinsame Treffpunkte und ermöglicht soziale Verbindungen.

Sie kann auf kommunaler Ebene beispielsweise in Bibliotheken, Museen, Theatern und auch anderen kulturellen Einrichtungen erlebt werden. Aber sie ist gleichzeitig nicht auf spezifische Orte beschränkt, sondern findet auch in Gemeinschaften, in Familien und in unserem täglichen Leben statt. Kultur kann in Form von Festivals, Feiern, Traditionen und sogar in der Art und Weise, wie wir kommunizieren und interagieren, zum Ausdruck kommen.

Kultur ist eine entscheidende Grundlage einer modernen zivilisierten Gesellschaft.

Die kommunale Kulturszene spielt eine überaus wichtige Rolle bei der Förderung von künstlerischer Vielfalt, dem kulturellen Austausch und dem Aufbau einer lebendigen Gemeinschaft vor Ort. Kunst und Kultur leisten dabei auf kommunaler Ebene insbesondere einen wichtigen Beitrag in den Bereichen Bildung und Integration. Sie sind zudem Wirtschafts- und Standortfaktoren und damit Elemente der Gesellschafts- und Strukturpolitik. Kunst und Kultur kommt daher in Gesellschaft und Politik ein sehr hoher Stellenwert zu.

Die Förderung von Kunst und Kultur wird über Artikel 40 der Verfassung für Rheinland-Pfalz verfassungsrechtlich abgesichert. Träger des kulturellen Lebens sind danach in erster Linie die Kommunen. Die kommunale Kulturszene bezieht sich auf die kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen, die von der jeweiligen Kommune organisiert oder unterstützt werden. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von kulturellen Einrichtungen (z. B. Bibliotheken, Museen), die Unterstützung von Künstlern und Kulturschaffenden, die Organisation von kulturellen Veranstaltungen (z. B. Ausstellungen, Karnevalsumzüge, Weinfeste, Konzerte, Theateraufführungen, Festivals) in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Autor: Sebastian Kirschbaum, Andreas Göbel Drucken nächstes Kapitel