II. Kulturpolitik und Kulturförderung

Kultur zählt im kommunalen Bereich grundsätzlich zu den sogenannten „freiwilligen Aufgaben“. Demnach kann eine Kommune in der Regel frei entscheiden, ob und wie Kultur selbst oder im Wege der Förderung betrieben bzw. unterstützt wird.

In Bezug auf z. B. Bibliotheken, Museen, Musik- und Volkshochschulen in kommunaler Trägerschaft oder mancherorts auch Theater tritt eine Kommune selbst als „Betreiber von Kultur“ auf, während sie mit der Unterstützung der Arbeit von kulturschaffenden Vereinen und Einrichtungen in freier Trägerschaft oder auch Events und sonstigen Projekten als Förderer von Kultur agiert.

Traditionelle kulturelle Eckpfeiler vor Ort sind insbesondere die Bibliotheken und Museen sowie die zahlreichen Musik-, Gesangs-, Heimat- und Brauchtumsvereine, die von den Kommunen gefördert werden. Hinzu kommen jedoch eine Vielzahl freier Initiativen und Vereinigungen, die sich modernen Kunst- und Kulturvorstellungen widmen. Sie sind heute oft Impulsgeber örtlicher Veranstaltungen und bestimmter Entwicklungen, insbesondere im künstlerischen und musikalischen Bereich.

Kommunale Kulturpolitik ist somit ein Zusammenwirken vieler Akteure auf vielfältigen Wegen. Für eine erfolgreiche Kulturpolitik samt Kulturförderung ist dementsprechend eine gute Vernetzung vor Ort unerlässlich. Dies gilt umso mehr, als die finanzielle Situation den Kommunen oft nur wenig Spielraum lässt.

Autor: Sebastian Kirschbaum, Andreas Göbel Drucken voriges Kapitel nächstes Kapitel