11. Regionaltypische Bauweise

In der Zeit, in der Neubauten immer gleichförmiger und genormter erscheinen, trägt eine Rückbesinnung auf eine regionaltypische Bauweise in den Ortskernen, aber auch in den Neubaugebieten zu einer verstärkten Identifizierung mit der Heimat bei.

Die Menschen entscheiden sich heute bewusst für eine bestimmte Region erwarten dann von der Gemeinde bei entsprechenden Bauvorhaben Vorgaben. Durch ein gutes Bestands-, Förder- und Anreizregelwerk kann dieser Problematik begegnet werden. Planungsrechtliche Grundlagen werden hier ebenso wie integrierte Planungen im Bereich Verkehr, Schule, Spielplatz und Freizeit erwartet. Die Gemeinde selbst hat z. B. die Möglichkeit, bei der Planung und Realisierung von Dorfgemeinschaftshäusern oder -hallen mit gutem Beispiel voranzugehen und die regionalen Architekturelemente mit einzubringen.

Zur Bewahrung der Ortskerne wird die Verknüpfung dieser Elemente planungsrechtlich immer bedeutsamer. In diesem Rahmen müssen unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen die bedeutsamen Denkmäler erhalten, der Abriss alter, aber weniger das Ortsbild prägender Gebäude zugelassen, neue Gestaltungen berücksichtigt und größere prägende Flächen neu gestaltet werden, um zu zeitgemäßen und denkmal- und ortsbildtypischen Lösungen zu kommen. Hierzu bedarf es eines koordinierenden rechtlichen Rahmens. Dies gilt insbesondere für den Zugriff der Kommunen auf bereits lange ungenutzte Liegenschaften. Hier muss ein stärkerer Eingriff in das Eigentum erwogen werden, um den Verfall zu verhindern oder neue Gestaltungen zu ermöglichen.

Autor: Sebastian Kirschbaum, Andreas Göbel Drucken voriges Kapitel