4. Archive
Kommunalarchive leisten als „Gedächtnis der Kommunen“ einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und dem Verständnis der lokalen Geschichte.
Die Aufgabe, kommunales Archivgut zu sichern, liegt bei den Kommunen. Entsprechend dem Landesarchivgesetz vom 5. Oktober 1990 (GVBl., S. 277) sind Unterlagen der kommunalen Gebietskörperschaften, die für deren Aufgaben nicht mehr benötigt werden, in öffentlichen Archiven auf Dauer aufzubewahren, zu sichern, zu erschließen, nutzbar zu machen und zu erhalten, wenn sie bleibenden Wert haben.
Die Kommunen unterhalten daher in der Regel für ihr Archivgut (Urkunden, Akten, Karten, Bilder, Tonträger, Unterlagen aus digitalen Systemen, etc.) oft beachtliche eigene Archive.
Durch die Möglichkeiten der Digitalisierung und der damit einhergehenden elektronischen Datenverarbeitung und -sicherung ist es in den letzten Jahren einfacher geworden, kommunales Archivgut aufzubewahren und Schrift- sowie Bilddokumente zu sichern und auch später wieder abrufen zu können. Bei feststellbarem wachsendem Interesse an der Geschichte der eigenen Kommune fördern Kommunalarchive auf diese Art und Weise die innergemeindliche Identifikation und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Kommune. Die Aufarbeitung der örtlichen Entwicklung und ihrer Darstellung werden durch umfangreiche Auswertungs- und Recherchemöglichkeiten im Rahmen der Digitalisierung stark erleichtert.
Der Umfang der archivierten Daten nimmt erheblich zu. Das Landesarchiv bietet deshalb gegen Kostenbeteiligung die Verwahrung und Verwaltung kommunalen Archivgutes an. Insbesondere für kleinere Kommunen bietet es sich an, diese Option zu prüfen.